Arbeitsgemeinschaft für Hypnosetherapie Hypnose und Psychotherapie e. V. Regiona
Die
Behandlungskosten liegen in der
Bundesrepublik Deutschland zwischen ca. 70 und 150 EURO pro Sitzung. Sie sollten genauso wie der Behandlungserfolg vor Beginn der Therapie erklärt werden. Eine Aussage über Dauer und Kosten einer Behandlung kann verbinlich erst nach einer
Erstuntersuchung (Erstellung der Diagnose) erfolgen!
In der Regel werden die Heilbehandlungskosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen (Ausnahmen sind in der Einzelfallbeurteilung und bei Einzelfallregelungen möglich).
Bei den privaten Krankenkassen werden die Kosten nur auf vorherigen Antrag entsprechend den jeweiligen
Versicherungsbedingungen übernommen. Gleiches gilt für Beihilfestellen.
Die finanzielle Erstellung Ihrer Heilbehandlungskosten klären Sie bitte selber mit Ihrer jeweiligen Versicherung.
Das Finanzamt erkennt die Kosten der
Hypnosetherapie als außergewöhnliche Belastung an. Sie können diese Kosten von Ihrem individuell zu versteuernden Einkommen abziehen und zahlen somit ggf. weniger Lohn- bzw. Einkommensteuer